Große Resonanz beim Vortragsabend „Haftungsrisiken im Ehrenamt“
Der Vorstand hat vergessen, Dienstleistungen auszuschreiben. Während einer Präsentation beschädigt jemand den Vereinslaptop und beim Schützenfest beißt sich ein Gast den Backenzahn am selbstgebackenen Kirschkuchen aus. Wer haftet in derlei Fällen – und wie sind Vereine und ehrenamtlich Tätige im Schadensfall abgesichert? Auf diese und viele weitere Fragen gab Christian Forster, Jurist und Abteilungsleiter bei der Versicherungskammer Bayern, am Montagabend Auskunft. Knapp 80 Vereinsmitglieder hatten sich auch beim dritten – und vor der Sommerpause letzten – Vortrag des neuen Regionalmanagement-Veranstaltungsformats „Wissenswerkstatt Ehrenamt“ im ARBERLAND HAUS Regen eingefunden.
„Ich werde Ihnen quasi die dunkle Seite des Ehrenamtes zeigen“, leitete Forster seinen ebenso informativen wie kurzweiligen Vortrag ein. „Doch keine Angst“, meinte er, „bei entsprechender Vorsorge kommt man tendenziell heil aus jeder Sache heraus.“ Forsters Vortrag bestach durch anschauliche Praxisbeispiele, wie beim ehrenamtlichen Aufpassen am Kinderspielplatz bis zur Durchführung eines Sportwettkampfs mit Personenschäden.
„Zu allererst brauchen Sie als Verein eine Vereinshaftpflicht“, riet Forster bei seinem Überblick der wichtigsten Versicherungsformen. Dennoch gibt es sehr viele Einzelfälle: Nicht-vereinsorganisierte Helfer, die im Auftrag der Gemeinde handeln, können beispielsweise über die kommunale Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Es empfiehlt sich jedoch dies im Vorfeld mit der Kommune abzustimmen. Die kommunale Haftpflichtversicherung schließt üblicherweise auch die Tätigkeit der örtlichen Feuerwehr nach dem bayerischen Feuerwehrgesetz ein. Für die Vereinsfeste haben die Feuerwehren meist eigene Versicherungsverträge. „Bei größeren Veranstaltungen rate ich grundsätzlich dazu, den Versicherungsumfang vorher abzuklären“, meinte der Referent. Sachschäden, die man selbst im Ehrenamt erleidet, beispielsweise ein Kratzer im Autolack, sind nicht von der Vereinshaftpflicht gedeckelt. In diesem Fall hilft nur die eigene Kaskoversicherung. Forster resümierte: „Sollten Sie einmal persönlich in eine Haftungssituation geraten, schützt Sie die Vereinshaftpflichtversicherung, ggf. die kommunale Haftpflicht oder natürlich Ihre Privathaftpflichtversicherung. Wenn aus unerfindlichen Gründen keines dieser Sicherungsnetze greift, gibt es immer noch die Ehrenamtsversicherung des Sozialministeriums. Hier ist automatisch jeder versichert, der in Bayern ehrenamtlich für das Gemeinwohl aktiv ist.“ Neben der Haftpflichtversicherung besteht hier auch ein Unfallschutz.
Weil ehrenamtliche Vereinsvorstände bei grob fahrlässigem Verhalten mitunter mit dem gesamten Privatvermögen haften, empfahl Forster ihnen eine eigene D&O- Versicherung. „Sie hilft, wenn Sie den Verein finanziell schädigen, zum Beispiel, wenn Forderungen verjähren, oder Vertragskündigungen versäumt werden“, erläuterte der Referent. „Die normale Haftpflicht kommt hierfür nicht auf.“ Hingegen bei Sach- und Personenschäden ist laut Forster mit der eigenen Haftpflichtversicherung zu klären, ob die Vorstandstätigkeit mitabgedeckt ist. Während das normale ehrenamtliche Engagement oft mitabgedeckt ist, muss die Vorstandstätigkeit zusätzlich versichert werden.
Abschließend bedankte sich Regionalmanager Stephan Lang bei Christian Forster für den äußerst informativen Vortrag. Projektbetreuerin Maria Schneider gab abschließend einen Ausblick auf das Herbst- und Winterprogramm.
Alle Unterlagen mit weiterführenden Links und Zusatzinformationen unter:
https://www.dahoam-im-arberland.de/vortragsunterlagen-haftungsrisiken.html.