„Wissenswerkstatt Ehrenamt“ – Experten aus dem Landratsamt erläuterten Vorschriften für Vereinsfeiern

„Wissenswerkstatt Ehrenamt“ – Experten aus dem Landratsamt erläuterten Vorschriften für Vereinsfeiern

Mit steigendem Barometer nähert sich auch das Sommerprogramm der „Wissenswerkstatt Ehrenamt“ seinem Höhepunkt. Vergangene Woche hat das Regionalmanagement der Kreisentwicklungsgesellschaft ARBERLAND REGio im ARBERLAND HAUS Regen zu einem Vortragsabend rund um die rechtlichen Rahmenbedingungen von Vereinsfeiern eingeladen. Knapp 90 Vereinsmitglieder und Ehrenamtler wollten sich die Referate der Experten des Landratsamtes Regen nicht entgehen lassen.

Den Anfang machte Ulrike Dausch mit ihrem Vortrag zu den Genehmigungspflichten nach Gaststättenrecht (GastG) bzw. nach Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LstVG). „Ich kann Sie beruhigen“, meinte Dausch: „Wenn Sie frühzeitig mit der jeweiligen Gemeindeverwaltung Kontakt aufnehmen und klären, was anzuzeigen ist und wo Erlaubnisse notwendig werden, dann sind Sie immer auf der sicheren Seite.“ Allenfalls bei größeren Veranstaltungen könne eine zusätzliche Abstimmung mit Fachstellen wie der Polizei und Feuerwehr von Nöten sein.

Einen Leitfaden für ungetrübten Ess- und Trinkgenuss auf Vereinsfeiern gab Lebensmittelkontrolleur Karl Gürster den Teilnehmern an die Hand. In seinem nicht nur informativen, sondern auch kurzweiligen Vortrag klärte er über die Grundlagen des Infektionsschutzes, die Kennzeichnungsbestimmungen von Speise- und Getränkekarten, die Lagerung und Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und des Schankbetriebes auf. Wenngleich so mancher über Fotos von Negativbeispielen lachte, fühlten sich die Ehrenamtler doch angehalten, bei ihrem eigenen Fest mehr Sorgfalt walten zu lassen.

Anschließend kam Winfried Huy, Leiter des Straßenverkehrsamtes, auf Veranstaltungen zu sprechen, welche die Infrastruktur mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen und einer besonderen Genehmigung bedürfen. Als Beispiele nannte er Umzüge, Volksläufe, Radtouren mit mehreren hundert Teilnehmern und vor allem motorsportliche Events. „Die notwendigen Anträge des Veranstalters sind bei Gemeindestraßen an die zuständige Kommune, bei Kreis-, Staats- und Bundesstraßen an das Landratsamt zu richten“, erklärte Huy. Bei Werbemaßnahmen sollten die Teilnehmer überdies beachten, dass außerhalb geschlossener Ortschaften nicht plakatiert werden dürfe und auch innerorts eine Abstimmung mit der Gemeinde erforderlich sei.

Zuletzt hatte der kommunale Jugendpfleger Dirk Opitz das Wort. Sein Vortrag erörterte die Bedingungen des Jugendschutzes auf Vereinsfeiern. Wie sich zeigte, sind vorherige Abstimmungen mit Fachstellen wie dem Kreisjugendamt, der Polizei und den Rettungsdiensten wichtig. Denn mögliche Problemstellungen können beispielsweise durch werbliche Hinweise auf Altersgrenzen, sorgfältige Auswahl des Ordnungspersonals und gründliche Einlasskontrollen schnell aus der Welt geschaffen werden. Regionalmanager Stephan Lang und Projektassistentin Maria Schneider freuten sich über die rege Teilnahme trotz der sommerlichen Temperaturen. Alle Unterlagen mit weiterführenden Links und Zusatzinformationen werden online zur Verfügung gestellt (unter https://www.dahoam-im-arberland.de/vortragsunterlagen-vereinsfeiern.html).

Am 22. Juli 2019 geht die „Wissenswerkstatt Ehrenamt“ um 18:30 Uhr in die nächste Runde. Im Mittelpunkt des dritten Vortragsabends stehen Haftungsrisiken im Ehrenamt. Hier wird Christian Forster, Jurist und Abteilungsleiter bei der Versicherungskammer Bayern, ausführlich auf mögliche Schadensfälle im Rahmen gemeinnütziger Tätigkeit  und deren Absicherungsvarianten sowie wichtige Versicherungen für Vereine zu sprechen kommen.

Anmeldung zum kostenlosen Vortrag unter:
https://www.dahoam-im-arberland.de/wissenswerkstatt-ehrenamt.html


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